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Warum soll ich meine Weiterbildung oder Umschulung bei Drexler Seminare machen?
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Über 95% erfolgreiche Abschlüsse der Absolventen von Umschulungen.
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Ausgezeichnet von Focus als Top-Anbieter für Weiterbildung im PC-College-Verbund
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100% förderbar mit Bildungsgutschein und Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

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ERG
An wen wende ich mich bei Fragen?
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für mich?
FÖRDERMÖGLICHKEITEN Bildungsgutschein
Nach AZAV zertifizierte Veranstaltungen mit Bildungsgutschein
Grundsätzliches
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und die Gültigkeitsdauer aus. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter ausgestellt, ist personengebunden und muss innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Unter den festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei der Drexler Seminare GmbH einlösen. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden und sie folglich kostenlos an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen können.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Es handelt sich um eine „Kann“-Leistung. Die Kostenträger entscheiden, ob ein Bildungsgutschein ausgegeben wird. Es wird vorab in einer Beratung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter festgestellt, ob die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungsgutscheins erfüllt sind und eine berufliche Weiterbildung notwendig ist.
Wie Sie einen Bildungsgutschein beantragen
Nachdem allein der Kostenträger über die Ausstellung eines Bildungsgutscheins entscheidet, empfiehlt es sich, einen persönlichen Termin für ein Beratungsgespräch im Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zu vereinbaren. Dabei ist es wichtig, dass Sie gut vorbereitet sind und Ihrer Vermittlungsfachkraft Argumente vorlegen können, warum eine geförderte Weiterbildung über den Bildungsgutschein für Sie notwendig ist.
Dabei ist es zielführend und sinnvoll, wenn Sie zuerst einen Beratungstermin mit der Drexler Seminare GmbH vereinbaren. So kann bereits im Vorfeld festgestellt werden, welche Qualifizierung stimmig ist. Außerdem haben Sie durch dieses Gespräch bereits genügend Argumente, um Ihrer Vermittlungsfachkraft darlegen zu können, warum genau diese Weiterbildung für Sie die Richtige ist.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Nach AZAV zertifizierte Coachings mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Grundsätzliches
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) hat das Ziel, Menschen, die zum förderfähigen Personenkreis zählen, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der AVGS kann von den Kostenträgern Agentur für Arbeit oder Jobcenter ausgestellt werden und weist eine Förderzusicherung für einen gewissen Gültigkeitszeitraum auf, innerhalb dessen der Gutschein bei der Drexler Seminare GmbH eingelöst werden muss. Der Kostenträger gibt zudem den Maßnahmeinhalt und die Maßnahmedauer vor.
Dabei ist zu beachten, dass die Drexler Seminare GmbH nach Ausfüllen der Unterlagen und der Übersendung an den Kostenträger noch einen Bewilligungsbescheid abwarten muss. Erst dann kann das Coaching beginnen. Mit der Bewilligung gibt der Kostenträger eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Maßnahme anfallenden Kosten übernommen werden und Sie folglich kostenlos an einem Coaching teilnehmen können.
Eine Besonderheit des AVGS ist, dass das Coaching an mindestens zwei Tagen pro Woche stattfinden muss. Im Gegensatz zu durch Bildungsgutschein geförderten Weiterbildungen, die an fünf Tagen pro Woche stattfinden müssen, können Termine hier individuell vereinbart werden.
Förderfähiger Personenkreis
Zum Förderfähigen Personenkreis zählen:
- Ausbildungssuchende
- Berufsrückkehrer
- Hochschulabsolventen
- Selbstständige
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende
- Arbeitssuchende
- Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 131 SGB III fallen
Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS haben Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, nach einer Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten drei Monate. Bei allen anderen Arbeitssuchenden handelt sich um eine „Kann“-Leistung. Die Kostenträger entscheiden nach Ermessen, ob ein AVGS ausgegeben wird. Es wird vorab in einer Beratung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter festgestellt, ob die persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt des AVGS erfüllt sind und die Förderleistung die Chance auf eine berufliche Eingliederung deutlich verbessert.
Förderziel:
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können verschiedene Förderziele haben. Dazu zählen:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit
- Stabilisierung einer Beschäftigungsmaßnahme
Empfehlung zur Vorgehensweise
- Kostenlose Qualifizierungsberatung bei der Drexler Seminare GmbH vereinbaren, damit bereits im Vorfeld festgestellt werden kann, welche Art von Coaching in Frage kommt. Bei Bedarf wird ein Empfehlungsschreiben für den Kostenträger ausgestellt
- Gespräch mit Kostenträger führen und wenn möglich AVGS beantragen
- Einlösen des AVGS bei der Drexler Seminare GmbH
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